Todesfall

Die Anzeige des Todes wird üblicherweise vom Arzt bzw. von der Ärztin und dem beauftragten Bestattungsinstitut übernommen. Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der verstorbenen Person,
  • bei aufrechter Ehe: Heiratsurkunde,
  • falls die Ehe bereits aufgelöst wurde: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten, Scheidungsbeschluss od. dgl.

Weitere Informationen finden Sie unter "oesterreich.gv.at - Todesfall".


Verlassenschaftsabhandlung

Die Todesfallaufnahme wird durch den hierfür zuständigen öffentlichen Notar oder die Notarin errichtet. 

Es empfiehlt sich, zur Todesaufnahme – soweit vorhanden – folgende Unterlagen vorzubereiten und mitzubringen:

  1. Namen, Adresse, Stand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten,
  2. Standesdokumente der verstorbenen Person,
  3. letztwillige Verfügungen,
  4. Beschlüsse über die Betrauung mit der Obsorge (Vormundschaft), Beschlüsse über die Bestellung zum Sachwalter oder zur Sachwalterin,
  5. letzte Pensionsabschnitte der verstorbenen Person,
  6. kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass, Bank-, Spar- und Wertpapierkonten, Versicherungsbelege, insbesondere Lebensversicherungspolizzen, Grundbuchsauzüge, Grundbesitzbögen und Einheitswertbescheide, Übergabeverträge, Firmenbuchauszüge, KFZ-Papiere etc.
  7. Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses.

Eine sorgfältige Vorbereitung vereinfacht das Verlassenschaftsverfahren.

Zuständig