Die Anzeige des Todes wird üblicherweise vom Arzt bzw. von der Ärztin und dem beauftragten Bestattungsinstitut übernommen. Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
- Staatsbürgerschaftsnachweis der verstorbenen Person,
- bei aufrechter Ehe: Heiratsurkunde,
- falls die Ehe bereits aufgelöst wurde: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten, Scheidungsbeschluss od. dgl.
Weitere Informationen finden Sie unter "oesterreich.gv.at - Todesfall".
Verlassenschaftsabhandlung
Die Todesfallaufnahme wird durch den hierfür zuständigen öffentlichen Notar oder die Notarin errichtet.
Es empfiehlt sich, zur Todesaufnahme – soweit vorhanden – folgende Unterlagen vorzubereiten und mitzubringen:
- Namen, Adresse, Stand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten,
- Standesdokumente der verstorbenen Person,
- letztwillige Verfügungen,
- Beschlüsse über die Betrauung mit der Obsorge (Vormundschaft), Beschlüsse über die Bestellung zum Sachwalter oder zur Sachwalterin,
- letzte Pensionsabschnitte der verstorbenen Person,
- kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass, Bank-, Spar- und Wertpapierkonten, Versicherungsbelege, insbesondere Lebensversicherungspolizzen, Grundbuchsauzüge, Grundbesitzbögen und Einheitswertbescheide, Übergabeverträge, Firmenbuchauszüge, KFZ-Papiere etc.
- Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses.
Eine sorgfältige Vorbereitung vereinfacht das Verlassenschaftsverfahren.